IT-Recht / Internetrecht

IT-Recht / Internetrecht

Das Recht der Informationstechnologie (IT-Recht) ist kein eigenes Rechtsgebiet im klassischen Sinn. Dass der Begriff dennoch häufig auftaucht liegt wohl daran, dass viele Juristen dann, wenn es um technisch komplexe Sachverhalte geht, die Segel streichen. Tatsächlich findet man bei genauerer Betrachtung eine Vielzahl von Problemen, die eng mit der neuen Technologie verbunden sind. Handy, Computer, das Internet werfen Probleme auf, die in den klassischen Gebieten angesiedelt sind, deren Bearbeitung jedoch eine genaue Kenntnis der Materie und insbesondere der technischen Grundlagen voraussetzen.
Die Beweiskraft eines Telefax, die Verbindlichkeit einer Internetauktion, die Einklagbarkeit einer Domain, die Rechtsprobleme eines Internetportals sind Probleme, die eine tiefgreifende Kenntnis nicht nur der betreffenden Rechtsquellen erfordern.
Wir beraten Sie unter anderem in allen Rechtsfragen des Internets und der neuen Technologien, helfen dabei, kostspielige Fehler von vornherein zu vermeiden und vertreten Ihre Interessen mit der notwendigen Sachkompetenz erforderlichenfalls auch vor Gericht.


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